Regelung im europäischen Vergleich Nach schweizerischem Recht existiert weder eine Altersgrenze noch eine Beschränkung der Zahl der pro Person zulässigen Verwaltungsratsmandate, obwohl beides im Rahmen der Revision des Aktienrechtes erwogen wurde. Eine solche Regelung wäre im europäischen Vergleich nicht völlig abwegig, da Länder wie Deutschland oder Frankreich solche gesetzlichen Beschränkungen kennen. Beide Vorschläge wurden mit der Begründung abgelehnt, es sei angesichts der mit einem Verwaltungsratsmandat je nach Gesellschaft stark unterschiedlich verbundenen Arbeitslast willkürlich, eine einheitliche Grenze zu ziehen, was grundsätzlich richtig ist. Es ist nach geltendem Recht dem Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen überlassen, die Zahl und Art seiner Verwaltungsratsmandate so zu beschränken, dass er jedem Mandat die erforderliche Aufmerksamkeit und Zeit widmen kann. Sind die Aktionärsrechte in der Schweiz gut ausgebildet und begünstigen sie eine gerechte Machtverteilung in den Unternehmen? Forderung nach Begrenzung der VR Mandatein verschiedenen börsenkotierten Firmen auf maximal vier pro Mandatsträger Corporate-Governance-Studie bei SMI Firmen 2011 (pdf)>>Aktionärsrechte gemäss OR: Vermögensrechte: - das Recht auf Dividende (Art. 660 Abs. 1 OR); Mitwirkungsrechte Informationsrechte Schutzrechte |
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Wichtige VR - und Aktienrechts - Regelungen gemäss OR
Altersbegrenzung
Beschränkung der Zahl der Verwaltungsratsmandate
Amtsdauer
Aktionärsrechte |
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